EFFIZIENTES WALDMONITORING VOM PROFI


Wir führen eine rasche Zustandserfassung Ihres Waldes durch und dokumentieren Auffälligkeiten bei Bedarf professionell & einfach in der digitalen Landkarte.




Mit uns Zeit & Geld sparen


EFFIZIENTES MONITORING

50% Zeiteinsparung bei der Baumaufsuche


VITALITÄTSSTEIGERUNG

35% weniger "übersehene" Bäume durch die digitale Karte


SICHERHEIT & KOMFORT

sicheres Monitoring schwer zugänglicher Stellen & Steillagen


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Ablauf des Waldmonitorings


DROHNENGESTÜTZTE ZUSTANDSERFASSUNG

Wir überfliegen Ihre Waldfläche systematisch mit der Drohne, die mit einer hochauflösenden Kamera ausgestattet ist.

Durch unsere Expertise werden dabei Auffälligkeiten effizient und punktgenau festgehalten.

Für die Dokumentation auffälliger Bereiche stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Kartographierung in digitaler Landkarte
  • Lotsen per Funk



DOKUMENTATION - Sie haben die Wahl!

Digitale Landkarte

Unterstützt durch die MW Forst-Software bieten wir ein einzigartiges Service.

Die mit der Drohne identifizierten Auffälligkeiten werden dabei in einer digitalen Landkarte gespeichert & in Echtzeit mit allen verfügbaren Endgeräten synchronisiert.

Die einzelnen Punkte können im Nachgang sehr einfach über die App gefunden & bequem bearbeitet werden.


Nähere Infos

 

  • Wald Monitoring MW Forst Mobil Applikation
  • Wald Monitoring MW Forst Mobil Applikation


Lotsen per Funk

Sollten Sie die Funktion der digitalen Landkarte nicht benötigen, lotsen wir Sie zeitgleich mit der Drohnenbefliegung per Funk zur auffälligen Stelle.

So können Sie sich selbst ein Bild von der Situation vor Ort machen und die entsprechenden Markierungen durchführen.


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Lotsen per Funk

 



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Hinweis zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Waldbesitzer

Der Gesetzgeber forciert das nachhaltige Waldmanagement und fordert vermehrt Maßnahmen, die die Entwicklung von klimafiten Wäldern fördern.

Laut dem aktuellen österreichischen Forstgesetz haben der Waldeigentümer, seine Forst- und Forstschutzorgane sowie die Flächeninhaber dafür zu sorgen, dass der Wald nachhaltig bewirtschaftet wird (§1) und dass sämtliche Maßnahmen, die eine Ausbreitung eines Schädlingsbefalls verhindert, umgehend getroffen werden müssen (§44).

 
 
 
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